Gibt an, wie häufig das Ratsmitglied an Abstimmungen teilgenommen hat.
Gibt an, wie häufig das Abstimmungsergebnis mit dem Votum des Ratsmitglieds übereinstimmte.
Gibt an, wie hoch der Anteil der abgegebenen Stimmen ist, die weder dafür noch dagegen waren.
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Anbei nochmal ein kleiner Kurzübersicht zu unserem Antrag. Der Antrag zielt darauf ab, dass die Oberbürgermeisterin beauftragt werden soll, zu prüfen, inwiefern digitale Stadtführer oder auch virtuelle CityGuides eingesetzt und in das Tourismuskonzept der Stadt Magdeburg integriert werden können. Im Fokus steht dabei insbesondere folgender Aspekt, und zwar die Präsentation von Sehenswürdigkeiten durch historische Persönlichkeiten. Exemplarisch sei hier zum Beispiel Otto der Große oder Otto von Guericke als Avatar genannt.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung hat Folgendes hervorgebracht. Die MMKT hat bereits eine mit Förderung mit den Aussehen Corona-Sondervermögen eingeführte App für Stadtführungen, und zwar den Smart Guide. Der bietet grundsätzlich genau die Möglichkeit, die wir nutzen wollen, und zwar sogenannte Avatare historischer Persönlichkeiten einzuwenden. So weit, so gut. Aber wenn man die Stellungnahme sich weiterhin anschaut, geht hier heraus hervor, dass AR-Anwendungen in der App zeigen, dass technische Herausforderungen bei der Umsetzung doch eher hakelig sind, was auch immer das bedeuten mag. Weiterhin ist die Nutzervariante, die da angeboten wird, mit nur 1.100 Zugriffen deklariert worden. An der Stelle habe ich ehrlich gesagt Fragen, wie hier Steuergeld wirklich zum Fenster rausgeschmissen wird. Es wird quasi eine App installiert über ein Sonder-Corona-Vermögen, was gerade mal 1.100 Zugriffe an der Stelle hat.
Dazu ist Folgendes meiner Meinung nach anzumerken, und zwar, dass Apps generell nicht mehr der Zahn der Zeit sind. Die meisten Leute wollen heutzutage schnell an Informationen gelangen, und da würde sich an der Stelle QR-Codes anbieten. Die MMKT hat im Rahmen der Urban Art Gallery beispielsweise darauf verwiesen, dass sie eben solche QR-Codes nutzen wollen, hat dazu auch schon eine eigene Webseite installiert. Deswegen da an der Stelle der Verweis, dass in dieser Stellungnahme da kein Bezug zugenommen werde, bin ich eher ein bisschen enttäuscht drüber. Man sollte dann doch schon mal mehrere Seiten beleuchten.
Zu den angegebenen Kosten ist Folgendes zu sagen. Die Avatare sollen sich in der Entwicklung für einen Avatar auf ca. 15.000 Euro belaufen, und für mehr als drei Avatare sollen die Kosten zwischen 60.000 bis 80.000 Euro treffen. An der Stelle habe ich auch Fragezeichen, wenn man sich den Markt mal speziell anschaut und mal guckt, was für Avatare es gibt. Es gibt sicherlich Preisunterschiede bei den Avataren, die reichen von null bis zu mehreren tausend Euro, aber genau das ist ja der Sinn der Sache einer Prüfung, die wir hier anstreben. Deswegen möchte ich bitten, dass diese Vorabprüfung nochmal genauer recherchiert wird und nochmal geschaut wird, welche kostengünstigeren Alternativen am Markt vorhanden sind.
Abschließend bleibt zu sagen, dass virtuelle CityGuides, die historische Persönlichkeiten als erzählende Begleiter nutzen, sich tendenziell zum prägendsten Trend im Städtetourismus weltweit entwickeln. Also warum soll Magdeburg auf diese Chance verzichten? In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Prüfungsantrag. Danke.
Es waren im Rahmen des Tourismustags zwei Vertreter dieser Stadt anwesend. Alleine da hat sich schon gezeigt, wo der Mehrwert dieser virtuellen Guides liegt. Und zwar war da ein Anbieter vor Ort, der eben genau dieses Themenfeld bedienen wollte und hat sich da vorstellig gemacht mit einem Flyer und hat eben gesagt, dass die Leute heutzutage auch gerne mal mit Kindern unterwegs sind und Geschichte erlebbar wahrnehmen möchten.
Und dazu zählt halt eben nun nicht mehr diese staubtrockene Wahrnehmung von Museen oder Co., sondern eben diese virtuelle Medienvielfalt. Und in dem Sinne werden eben genau solche QR-Codes genutzt. Die werden an entsprechende Sehenswürdigkeiten angebracht. Jeder Zweite wird wahrscheinlich heutzutage ein Smartphone haben. Die ältere Gruppe nehme ich mal raus. Gerade die jungen Kinder heutzutage wachsen damit auf. Die haben wahrscheinlich schon im Vorschulalter mittlerweile ein Smartphone.
Und für die ist es natürlich ganz spannend, einfach mal das Handy zu nutzen und selber interaktiv den QR-Code aufzumachen und eine gewisse Erlebnisvielfalt wahrzunehmen, die eben in dem Sinne, in dem Antrag geschildert werden soll.
Ja, ich bin ein bisschen erstaunt, dass ausgerechnet aus der Feder der CDU hier ein Vorschlag kommt zur Optimierung der Vergabe- und Zuschlagskriterien bei Vergaben der Landeshauptstadt. Wenn man sich zurück entsinnt, was auf Landesebene los war, nachdem die CDU federführend agiert hat beim Tariftreue- und Vergabegesetz, haben wir gesehen, was hier los war.
Natürlich, dann sind wir jetzt in Regierungsverantwortung oder sehe ich das jetzt falsch? Am Ende war ein Riesenaufschrei, nachdem das Tariftreue- und Vergabegesetz geändert worden ist, falls Sie sich erinnern. Die Unternehmen haben gar nicht mehr an den Ausschreibungen der Öffentlichen Hand wahrgenommen.
Jetzt wollen Sie ausgerechnet Kriterien vorschlagen, die qualitativ da verbessern, dass heiße Unternehmen da Zuschläge bekommen. Da bin ich sehr erstaunt. Wir werden uns daran teilten.
Ja, Heinrichs, AfD-Fraktion. Zur Einführung einer Beherbergungssteuer hat sich die AfD-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 positioniert. Wir lehnen diese Einführung ab.
Erstens kritisiert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband die Einführung einer derartigen Steuer schon seit Jahren. Wir teilen die Ansicht, dass es insbesondere in Zeiten einer anziehenden Inflation und explodierenden Preise absolut kontraproduktiv ist, um über neue Belastungen für Beherbergungsunternehmen und ihre Gäste nachzudenken. An dieser Mehrbelastung werden zukünftig auch Magdeburger Beherbergungsunternehmen betroffen, die ohnehin schon mit einer überbordenden Bürokratie konfrontiert sind.
Zweitens sollen die mit der Beherbergungssteuer verbundenen Einnahmen zur Beseitigung von Haushaltslöchern verwendet werden. Wie allgemein hinlänglich bekannt ist, ist in vielen Städten eine Bettensteuer-, Kultur- oder Tourismusförderabgabe oftmals damit verbunden, dass sie in die Infrastruktur einfließt. Dies hier ist nicht der Fall.
Damit senden wir drittens ein falsches Signal an die Gäste, denn konkrete Vorteile sind dann hier nicht erkennbar. Darum werden wir der vorliegenden Satzung nicht zustimmen. Vielen Dank.